kostenfreie Fördermittel­beratung

Beratung und Beantragung von öffentlichen Mitteln des Wohnraum­förderprogrammes NRW 2025 und Weitere

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert regional den Erwerb von Bestandsimmobilien und den Neubau von Immobilien die selbst genutzt werden sollen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans zur Unterstützung von Familien und Einzelpersonen mit mittlerem und geringem Einkommen.


Zum Beispiel erhält ein Ehepaar mit zwei Kindern beim Kauf einer Dortmunder Bestandsimmobilie in der Einkommensgruppe A ein Förderdarlehen von insgesamt 232.000 €. Für dieses Darlehen wird ein Tilgungsnachlass von 10% gewährt. Die Rate von monatlich 522 € ist für 30 Jahre festgeschrieben. Neben 2 % Tilgung p.a. fallen nur 0,50 % Zinsen und 0,50 % Verwaltungskosten p.a. an. Des Weiteren fördert das Land NRW ergänzend Modernisierungsmaßnahmen mit einem Förderdarlehen von bis zu 220.000 €. Beide Förderungen sind einkommensabhängig.


 




Die Fördermittel werden nur gewährt, wenn das Darlehen vor der Unterschrift des Kaufvertrages beantragt wurde. Weitere Zuschüsse stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für Modernisierungen z.B. von Heizungen, Dämmungen und Fenstern zur Verfügung. Auch die Beratung durch einen Energiesachverständigen, den Sie auf der Seite der deutschen Energieagentur (DENA) finden, bezuschusst die Bafa.

Gerne berate ich Sie zu allen Fördermitteln und übernehme für Sie die Antragstellung und begleite Sie durch den Abwicklungsprozess. Die Beantragung und Abwicklung ist kostenpflichtig.


Testen Sie mich. Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch per Mail, Telefon oder Video zur Verfügung.

 
 
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